- Rathaus und Gemeinde
- Wirtschaft, Wohnen und Infrastruktur
- Bildung, Kultur und Soziales
- Freizeit und Sport
- Aktuelles
- Weihnachtsgruß 2024 und Einladung zum Neujahrsempfang
- Schließtage an Weihnachten
- Wahl zum 21. Deutschen Bundestag voraussichtlich am 23.02.2025
- Anmeldung Faschingsumzug 2025
- Anmeldung Faschingsumzug
- Anmeldung Verkaufsbude für die Straßenfasnacht 2025
- Anmeldung Verkaufsbude für die Straßenfasnacht
- Afrikanische Schweinepest
- Abholung von Reisepässen
- Stellenausschreibungen
- Erneute bezahlbare Wohnraumsuche für Flüchtlinge
- Energiespartipps
- Aktuelles Amtsblatt
Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation
1. Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Gemeindeverwaltung Mutterstadt
Mit den nachfolgenden Regeln bestimmt die Gemeindeverwaltung Mutterstadt die Grundsätze für die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung
1.1 Die elektronische Kommunikation
Die elektronische Kommunikation erfolgt grundsätzlich formfrei, sofern nicht durch eine Rechtsvorschrift spezielle Formen vorgeschrieben sind.
Für eine formfreie 1 elektronische Kommunikation steht Ihnen unsere folgende zentrale E-Mail-Adresse zur Verfügung.
Weiterhin können natürlich an alle auf unserer Internetseite https://www.mutterstadt.de angebotenen oder auf dem Briefkopf der Gemeindeverwaltung Mutterstadt ausgewiesenen E-Mail-Adressen formfreie Nachrichten/Mitteilungen gesendet werden.
Mit Einführung des § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), der über § 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes auch in Rheinland-Pfalz Anwendung findet, wurde die Möglichkeit der formgebundenen2 elektronischen Kommunikation eröffnet. Eine formgebundene Kommunikation ist dann erforderlich, wenn z.B. eine Rechtsvorschrift die Schriftform anordnet und diese durch die elektronische Form ersetzt werden soll. Voraussetzung der formgebundenen elektronischen Kommunikation ist die Zugangseröffnung einer Verwaltung.
Gemäß § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt entsprechendes im Privatrecht.
1.2 Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation
Die Gemeindeverwaltung Mutterstadt bietet Ihnen die Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation an.
Wir eröffnen den Zugang (nach § 3a Abs. 1 VwVfG) nach Maßgabe der folgenden Bedingungen, welche nur für die Kommunikation mit der Gemeindeverwaltung Mutterstadt und nicht für Dritte (verlinkte Einrichtungen, anderen Behörden etc.) gelten.
1.3 Grundsätze der elektronischen Kommunikation
Für eine formgebundene elektronische Kommunikation muss ihr Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 2 Signaturgesetz (SigG) versehen sein. Hierzu bietet Ihnen die Gemeindeverwaltung Mutterstadt über die „virtuelle Poststelle Rheinland-Pfalz³ (VPS)
https://www.rlp-service.de zwei Möglichkeiten.
1.3.1 Nachrichtenerfassung innerhalb der VPS
Mit der Nachrichtenerfassung innerhalb der „virtuellen Poststelle Rheinland-Pfalz“ können Sie über eine gesicherte Internetverbindung Nachrichten an die Gemeindeverwaltung Mutterstadt übertragen und diesen Nachrichten signierte Dokumente beifügen.
Hierzu ist eine einmalige Registrierung notwendig, die die Erfassung Ihrer Adressdaten umfasst. Die VPS übermittelt Ihnen sodann einen Freischaltlink. Nach der Aktivierung des Links können Sie die virtuelle Poststelle für den oben beschriebenen rechtssichern Kommunikationsweg nutzen.
Die Registrierung bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie die Übermittlung der rechtssichern Post durch eine Quittung (dem sog. Laufzettel) bestätigt bekommen. Auch für Sie dürfte dieser Nachweis bei einer juristischen Auseinandersetzung von Nutzen sein.
1.3.2 Nachrichtenerfassung per E-Mail an die VPS
Wenn Sie sich nicht, wie in Kapitel 1.3.1 beschrieben, registrieren möchten, bieten wir Ihnen hiermit die Möglichkeit rechtsverbindlich auch per E-Mail mit unserer Verwaltung zu kommunizieren. Dazu steht Ihnen derzeit ausschließlich folgende E-Mail-Adresse zur Verfügung:
gv.mutterstadt@poststelle.rlp.de
1.3.2.1 Voraussetzungen
Absenderangaben
Für eine weitere Bearbeitung Ihrer E-Mail ist die vollständige Angabe Ihres Namens und einer zustellfähigen postalischen Anschrift erforderlich.
Verschlüsselte Dokumente
Zur Sicherung der Vertraulichkeit Ihrer Mitteilungen können Sie diese verschlüsselt an die Gemeindeverwaltung Mutterstadt senden. Dies empfehlen wir insbesondere bei der Übertragung Ihrer personenbezogenen Daten.
Das öffentliche Verschlüsselungszertifikat unserer Poststelle zur Verschlüsselung Ihrer Dokumente können Sie unter der nachfolgenden URL http://rlp-middleware.de/dokumente/rlpintermed.cer abrufen.
1.3.3 Unterstützte Formate und Signaturkomponenten
Die von uns unterstützten Dateiformate und Signaturkomponenten finden Sie auf der
Internetseite http://www.rlp-middleware.de/vps-technik.htm.
Wichtig
Bitte prüfen Sie dort unbedingt, ob wir die mit Ihrer Signatursoftware und Signaturkarte erstellte Datei verarbeiten können.
1.3.4 Sonstiges
1.3.4.1 Signatursoftware/Equipment
Wenn Sie das technische Equipment (Signaturkarte und/oder Kartenleser) über ein Trust-Center erworben haben und nicht im Besitz einer Signatursoftware sind, können Sie unter der URL:
http://www.seccommerce.de/de/produkte/webcontrust/secsigner/secsigner.html eine kostenlose Signatursoftware herunterladen.
1.3.4.2 Nutzung von Dokumenten der Gemeindeverwaltung Mutterstadt
Mit den unter 1.3.1 und 1.3.2 beschriebenen Kommunikationswegen können Sie auch die auf unserer Homepage veröffentlichen Dokumente, die wir Ihnen zum Download bereitgestellt haben, nach entsprechender Bearbeitung an uns übersenden.
1.4 Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Mutterstadt
Oggersheimer Straße 10
67112 Mutterstadt
E-Mail: info@mutterstadt.de
1.5 Hinweise und rechtliche Besonderheiten
1.5.1 Betreiber der virtuellen Poststelle
Landesbetrieb Daten und Information (LDI)
Valenciaplatz 6
55118 Mainz
Telefon: 06131/605-360
Telefax: 06131/605-145
E-Mail: helpdesk@ldi.rlp.de
1.5.2. Rechtliche Besonderheiten
Allgemeine Benutzungsbedingungen der Virtuellen Poststelle Rheinland-Pfalz (AGB VPS)
Die VPS wird durch den oben genannten Betreiber zur Verfügung gestellt. Die Nutzung der VPS erfolgt auf Grundlage der „Allgemeinden Benutzungsbedienungen der Virtuellen Poststelle Rheinland-Pfalz“ (AGB VPS). Die AGB VPS stehen hier zur Ansicht und zum Download bereit:
http://www.rlp-middleware.de/dokumente/AGBVPS0207.pdf
Durch Nutzung der VPS erkennt der Nutzer die AGB VPS an.
Sicherheitshinweise
Eine rechtsgültige qualifizierte elektronische Signatur kann nur mit Hilfe einer der zugelassenen Signaturkarten erfolgen. Nur dadurch kann die sichere Identitätsfeststellung des Absenders gewährleistet werden. Der Absender trägt dafür Sorge, dass weder die Karte noch der PIN zur Erzeugung der qualifizierten elektronischen Signatur in den Besitz eines Dritten gelangen. Alle „elektronisch unterschriebenen“ Dokumente gelten als von dem Kunden übermittelt, für den das in der Signaturkarte ausgegebene, gültige Zertifikat ausgestellt ist. Eine dennoch erfolgte, missbräuchliche Verwendung durch einen Unbefugten gilt als vom Absender ausgeführt, wenn das Zertifikat zum Zeitpunkt der missbräuchlichen Nutzung gültig war. Für den Absender gelten im Übrigen die mit dem Herausgeber der Signaturkarte geschlossenen vertraglichen Vereinbarungen.
Gewährleistung/Haftung
Die Nutzung der virtuellen Poststelle erfolgt auf eigene Gefahr. Für eventuell auftretende Schäden an Ihrem Computersystem übernehmen wir keine Haftung. Die Gemeindeverwaltung Mutterstadt übernimmt keine Gewähr dafür, dass das System stets zur Verfügung steht. Schadensersatzansprüche gegen die Gemeindeverwaltung Mutterstadt sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
Datenschutz
Absender und Betreiber sind verpflichtet, alle persönlichen Daten in Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu behandeln.
Fußnoten:
1 Formfrei: Hier ist die Schriftform eigenhändiger Unterschrift nicht zwingend vorgeschrieben
(z.B. Anfragen, allgemeine Mitteilungen, etc.)
² Formgebunden: Hier ist die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift zwingend vorgeschrieben (z.B. Anmeldungen und andere Bereiche des öffentlich-rechtlichen Verwaltungsverfahrens oder die Erhebung von Widersprüchen)
3 Die virtuelle Poststelle ist ein Internetdienst. Dieser erlaubt einem beliebigen Absender elektronisch signierte Dokumente, die für ein System der Gemeindeverwaltung Mutterstadt bestimmt sind, gesichert und nachvollziehbar einzuliefern.