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Fahrradstraße
Fahrradstraße
Informationen zur Fahrradstraße folgen in Kürze
Umwidmung der Stuhlbruderhofstraße zur Fahrradstraße
Die Gemeindeverwaltung Mutterstadt und die Mitglieder des Gremiums für Verkehrsfragen, sehen in der Ausweisung der Stuhlbruderhofstraße als weitere Fahrradstraße einen nächsten Schritt zu mehr Sicherheit und Gleichberechtigung für schwächere Verkehrsteilnehmer. Gerade im Umfeld von Schulen möchten wir diesen zukünftig noch mehr Beachtung zukommen lassen.
Vor Umsetzung der Maßnahme sollen die Anwohner vor Ort umfassend zur Fahrradstraße informiert werden.
Treffpunkt Donnerstag, 07.03.2024 um 17:00 Uhr vor den Trafostationen in der Stuhlbruderhofstraße 10c.
Als Fahrradstraße wird eine Straße bezeichnet, die vorrangig für den Radverkehr vorgesehen ist. Dies wurde 1997 durch die sogenannte Fahrrad-Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegt. Fahrradstraßen sollen Vorteile gegenüber dem Kfz-Verkehr schaffen und so zu mehr Sicherheit für Radfahrer führen. Auf dieser Grundlage und auf Empfehlung des kommunalen Gremiums für Verkehrsfragen wurde die Gartenstraße bereits Ende März 2023, durch Anbringen von entsprechender Beschilderung und Piktogrammen, in eine Fahrradstraße umgewidmet. Nun soll in einem nächsten Schritt die Stuhlbruderhofstraße zur Fahrradstraße werden.
Kurz zusammengefasst gilt in der Fahrradstraße:
• Vorrang für Radfahrer
• Radfahrende dürfen nebeneinander fahren
• Rechtsfahrgebot für alle Verkehrsteilnehmer
• Rechts-vor-Links-Regel gilt nach wie vor für alle Verkehrsteilnehmer
• Tempo-30-Regel für alle Verkehrsteilnehmer
• Überholen mit 1,50 m Mindestabstand erlaubt
• Parken in erlaubten Bereichen weiterhin möglich
• Kinder unter 8 Jahren müssen auf dem Geweg fahren