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Bundestagswahl 2025
Bundestagswahl 2025
Hier finden Sie alle Informationen zur Wahl des Deutschen Bundestages, die voraussichtlich am 23.02.2025 stattfinden wird.
Fragen und Antworten zur Bundestagswahl
Wann findet die Wahl statt?
Der Termin der Bundestagswahl ist voraussichtlich am Sonntag, 23.02.2025. Die Wahllokale sind am Wahlsonntag, 23.02.2025, von 08:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.
Zu welchem Wahlkreis gehört Mutterstadt?
Von den bundesweit 299 Wahlkreisen zur Bundestagswahl 2025 liegen 15 in Rheinland-Pfalz (196 bis 210). Die Gemeinde Mutterstadt ist Teil des Bundestagswahlkreises 206 Ludwigshafen/Frankenthal. Neben den beiden kreisfreien Städten Ludwigshafen und Frankenthal gehören zum Wahlkreis auch Teile des Rhein-Pfalz-Kreises. Dies sind die Gemeinde Bobenheim-Roxheim, Gemeinde Limburgerhof, die Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim (Gemeinden Dannstadt-Schauernheim, Hochdorf-Assenheim, Rödersheim-Gronau), die Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim (Gemeinden Beindersheim, Großniedesheim, Heßheim, Heuchelheim bei Frankenthal, Kleinniedesheim, Lambsheim), Verbandsgemeinde Maxdorf (Gemeinde Birkenheide, Fußgönheim, Maxdorf) und von der Verbandsgemeinde Rheinauen die Gemeinde Altrip, Neuhofen.
Wer ist bei der Bundestagswahl wahlberechtigt?
Wer wahlberechtigt ist, regeln Artikel 38 Absatz 2 des Grundgesetzes und Paragraf 12 des Bundeswahlgesetzes. Danach dürfen alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, bei der Bundestagswahl mitentscheiden.
Wie viele Stimmen haben die Wähler:innen bei der Bundestagswahl?
Die Bundestagswahl 2025 ist die erste Bundestagswahl nach der Wahlrechtsreform 2023. Bei der Bundestagswahl haben Wahlberechtigte zwei Stimmen. Wie die Erst- und Zweitstimmen die Sitzverteilung im künftigen Parlament bestimmen und was sich mit der Reform noch geändert hat finden Sie auf der Seite der Bundesregierung.
Eintragung ins Wählerverzeichnis für Auslandsdeutsche
Wahlberechtigte können an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen.
Die hierfür erforderlichen Antragsformulare finden sie auf der Seite Die Bundeswahlleiterin.
Wie und wo beantrage ich Briefwahlunterlagen?
Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, brauchen Sie einen Wahlschein.
Die Antragsstellung ist per Email an wahlen@mutterstadt.de, auf dem Postweg an die Gemeinde Mutterstadt, Postfach 11 63, 67106 Mutterstadt, möglich. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich bereits ein Vordruck, den Sie ausgefüllt und unterschrieben in einem frankierten Briefumschlag zurücksenden können oder in einem Briefumschlag bei der Gemeinde Mutterstadt in den Briefskasten werfen. Es besteht auch die Möglichkeit die Unterlagen über das System OLIWA Briefwahlunterlagen elektronisch zu beantragen. Falls die Zustellung der Briefwahlunterlagen an eine von der Hauptwohnung abweichende Adresse gewünscht wird, muss diese Adresse angegeben werden.
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich.
Ausführliche Informationen zur Bundestagswahl 2025 werden durch den Landeswahlleiter angeboten.
Auf der Homepage der Bundeswahlleiterin findet sich ein Informationsangebot zur Bundestagswahl 2025.
Informationen zur Ausgabe von Briefwahlunterlagen für die vorgezogene Bundestagswahl am 23.02.2025. Wir erreichen aktuell schon viele Anfragen zum Thema Briefwahlunterlagen. Nach dem derzeitigen Stand gehen wir davon aus, dass der Versand der Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst Anfang Februar 2025 erfolgen kann. Bis dahin bitten wir um etwas Geduld. Über das Amtsblatt und auf unserer Homepage erhalten Sie rechtzeitig weitere Informationen und Hinweise zum Ablauf der Bundestagswahl 23. Februar 2025.
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