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Öffentliche Zustellungen
Öffentliche Zustellungen
Öffentlich Zustellung vom 09. September 2024
Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit § 122 Abs. 3 und 4 Abgabenordnung (AO) und § 1 Abs. 1 Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 und Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) wird die öffentliche Zustellung eines für
Firma BaufiSmart24 GmbH,
-letzte bekannte Anschrift: Oggersheimer Straße 9, 67112 Mutterstadt
bestimmtenSchriftstückes hiermit angeordnet.
Das Schriftstück kann von der/den oben bezeichneten Person(en)/Institution(en) oder einem/einer von ihr/ihnen schriftlich Bevollmächtigten bei der
Gemeindeverwaltung Mutterstadt, Oggersheimer Straße 10,
Zimmer 106 (Herr Schaus)
während der üblichen Dienstzeiten abgeholt werden.
Der durch das Schriftstück begründete Verwaltungsakt gilt, aufgrund der eingangs genannten gesetzlichen Vorschriften, binnen einer Frist von zwei Wochen nach dem Tage dieser öffentlichen Zustellung als den hiervon vorstehend betroffenen Personen
oder Institutionen bekannt gegeben.
67112 Mutterstadt, den 09.09.2024
Die Gemeindeverwaltung
gez.
Thorsten Leva
Bürgermeister