Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

Information nach Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)                            für den Bereich Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

Mit diesen Datenschutzhinweisen informieren wir Sie gemäß der ab dem 25. Mai 2018 geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns sowie über die Ihnen zustehenden Rechte.

Diese Hinweise werden, soweit erforderlich, aktualisiert und auf der Homepage der Gemeinde Mutterstadt veröffentlicht.

  1. Verantwortlicher (Art. 13 Abs. 1 lit. a DS-GVO)
    Gemeindeverwaltung Mutterstadt
    vertreten durch Bürgermeister Thorsten Leva
    Oggersheimer Straße 10
    67112 Mutterstadt
    Telefon: 06234 9464 0
    E-Mail: info@mutterstadt.de

  2. Beauftragte für den Datenschutz (Art. 13 Abs. 1 lit. b DS-GVO)
    Gemeindeverwaltung Mutterstadt
    Oggersheimer Straße 10
    67112 Mutterstadt
    Dr. Christina Wolf
    Telefon: 06234 9464 43
    E-Mail: datenschutz@mutterstadt.de

3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 13 Abs. 1 lit. c DSGVO)

Der Verantwortliche als Wahlbehörde ist befugt, eine Datei aller wahlberechtigten Personen anzulegen, die zur Tätigkeit in den Wahlvorständen verpflichtet und geeignet sind. Die Daten werden benötigt um die Kommunikation zwischen Ihnen und der Wahlbehörde, der zuständigen Wahlleitung und des Wahlvorstandes entsprechend den praktischen Bedürfnissen und Verfahren abzusichern.

Zu diesem Zweck dürfen Vor- und Familienname, Wohnort und Anschrift, Telefonnummern und E-Mail-Adressen, Tag der Geburt sowie bisherige Mitwirkung in Wahlvorständen sowie die jeweils ausgeübte Funktion verarbeitet werden.

Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt und dem Verantwortlichen übertragen wurde. Rechtsgrundlage ist Artikel 6 Absatz 1 e), Absatz 3 b) DSGVO in Verbindung mit § 5 Kommunalwahlordnung Rheinland-Pfalz (KWO); im Rahmen der Europawahl nach § 4 Europawahlgesetz (EuWG) in Verbindung mit § 9 Absatz 4 Bundeswahlgesetz (BWahlG).

4. Kategorien von Empfängern personenbezogener Daten (Art. 13 Abs. 1 lit. e DS-GVO)

Ihre personenbezogenen Daten werden soweit erforderlich weitergeben:

Die Daten werden der Wahlleitung, ihrer Stellvertretung und ggf. der zuständigen Vorsitzenden oder stellvertretenden Person des Wahlvorstandes zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus werden die Daten innerhalb der Wahlbehörde und den Wahlorganen nur den mit der Durchführung der Wahl betrauten Personen im Rahmen ihrer Aufgaben zugänglich gemacht.

5. Übermittlung an Drittland (Art. 13 Abs. 1 lit. f DS-GVO)

Es ist nicht vorgesehen, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland/eine internationale Organisation zu übermitteln.

6. Dauer der Speicherung (Art. 13 Abs. 2 lit. a DS-GVO)

Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten, sobald sie für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie nicht mehr wahlberechtigt im Sinne der einschlägigen Wahlgesetze sind. Zudem müssen wir Ihre personenbezogenen Daten solange speichern, wie der Verantwortliche dazu gesetzlich verpflichtet ist (vgl. § 90 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO).

7. Betroffenenrechte (Art. 13 Abs. 2 lit. c bis d DS-GVO)

Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutzgrundverordnung insbesondere folgende Rechte:  

  • Recht auf Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten und deren Verarbeitung (Art. 15 DS-GVO).
  • Recht auf Berichtigung, soweit sie betreffende Daten unrichtig oder unvollständig sind (Art. 16 DS-GVO).
  • Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, soweit eine der Voraussetzungen nach Art. 17 DS-GVO zutrifft. Der Anspruch auf Löschung hängt unter anderem davon ab, ob die betreffenden Daten von der öffentlichen Stelle zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt wird.

Ausnahmen vom Recht auf Löschung bestehen zur Ausübung der Meinungs- und Informationsfreiheit, zur Erfüllung rechtlicher Speicherpflichten, aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit, für öffentliche Archivzwecke, wissenschaftliche, historische und statistische Zwecke sowie zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen.

  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
  • insbesondere soweit die Richtigkeit der Daten bestritten wird,
  • für die Dauer der Überprüfung der Richtigkeit, wenn die Daten unrechtmäßig

verarbeitet werden, die betroffene Person aber statt der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung verlangt,

  • wenn die betroffene Person die Daten zur Geltendmachung oder Ausübung von

Rechtsansprüchen oder zur Verteidigung gegen solche benötigt und die Daten deshalb nicht gelöscht werden können,

  • oder wenn bei einem Widerspruch nach Art.21 noch nicht feststeht, ob die

berechtigten Interessen des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Personen überwiegen. Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse (z.B. gesetzmäßig und gleichmäßige Besteuerung) besteht.

  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der

Verarbeitung besteht, das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder der Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art. 21 DS-GVO) dient.

8. Beschwerderecht (Art. 13 Abs. 1 lit. e DS-GVO)

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Hintere Bleiche 34
55116 Mainz
Telefon: 06131 8920 0
Telefax: 06131 8920 299
E-Mail: poststelle@datenschutz.rlp.de