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Feststellung einer Behinderung beantragen
Leistungsbeschreibung
Sie haben eine länger als 6 Monate andauernde Gesundheitsstörung / Krankheit und möchten diese nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) als Behinderung feststellen lassen? Dann müssen Sie einen Antrag bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Dienstort des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung in Koblenz, Landau, Mainz oder Trier stellen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Dem Antrag können Sie beifügen:
- sofern bereits eine anderweitige Feststellung über den Grad der Behinderung getroffen worden ist, den Rentenbescheid oder eine entsprechenden Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung (z.B. Bescheid einer Berufsgenossenschaft oder eines Versorgungsamts bzw. einer Außenstelle),
- Passfoto,
- ggf. in Ihrem Besitz befindliche medizinische Unterlagen (z.B.Gutachten),
- ggf. Vollmacht oder Betreuerausweis,
- für nicht EU-Angehörige Antragsteller: Nachweis über Ihren rechtmäßigen Aufenthalt.
Welche Gebühren fallen an?
Die Antragstellung ist kostenlos.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Der Antrag kann online auf der Internetseite (Startseite) des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung gestellt werden.
Darüber hinaus ist er als Word-Dokument sowie als pdf-Dokument auf der Internetseite des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung unter der Rubrik - Menschen mit Behinderung „Downloads“ zu finden.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an den für Ihre Wohnsitzgemeinde zuständigen Dienstort des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung.