- Rathaus und Gemeinde
- Wirtschaft, Wohnen und Infrastruktur
- Bildung, Kultur und Soziales
- Freizeit und Sport
- Aktuelles
- Weihnachtsgruß 2024 und Einladung zum Neujahrsempfang
- Schließtage an Weihnachten
- Wahl zum 21. Deutschen Bundestag voraussichtlich am 23.02.2025
- Anmeldung Faschingsumzug 2025
- Anmeldung Faschingsumzug
- Anmeldung Verkaufsbude für die Straßenfasnacht 2025
- Anmeldung Verkaufsbude für die Straßenfasnacht
- Afrikanische Schweinepest
- Abholung von Reisepässen
- Stellenausschreibungen
- Erneute bezahlbare Wohnraumsuche für Flüchtlinge
- Energiespartipps
- Aktuelles Amtsblatt
Altpapier Entsorgung
Leistungsbeschreibung
Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das sind die Landkreise und kreisfreien Städte.
Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.
Regelungen zur Entsorgung von Altpapier sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie vorhandene Hol- und Bringsysteme (blaue Tonne, Papiercontainer, Wertstoffhöfe).Verfahrensablauf
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Voraussetzungen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Welche Gebühren fallen an?
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Altpapier durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie auf den Homepages der gewerblichen Entsorger.Welche Fristen muss ich beachten?
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bearbeitungsdauer
individuell
Rechtsgrundlage
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)
Anträge / Formulare
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
An wen muss ich mich wenden?
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Mutterstadt
Wenden Sie sich bitte an die Eigenbetrieb Abfallwirtschaft.
Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Rhein-Pfalz-Kreises, Europaplatz 5, 67063 Ludwigshafen
Tel. 0621/5909-5555