Deutsche Rentenversicherung Servicetelefon

  • Leistungsbeschreibung

    Das Servicetelefon beantwortet Ihnen alle Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung, angefangen bei Fragen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation bis hin zur Rentenantragstellung. Darüber hinaus werden auch Fragen zur privaten und betrieblichen Altersvorsorge beantwortet und Sie können ebenfalls mit dem Beratungsdienst individuelle Beratungstermine vereinbaren.

  • Teaser

    Sie sind Rentner/in oder befinden sich kurz vor dem Ruhestand? Dann klärt die Sonderrufnummer der Deutschen Rentenversicherung aufkommende Fragen zu Ihrer Rente.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die telefonische Auskunft beziehungsweise Beratung der Deutschen Rentenversicherung erfolgt kostenfrei.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Bitte beachten Sie die Telefonzeiten des Servicetelefons.

  • Was sollte ich noch wissen?

    Das Beratungsangebot der Deutschen Rentenversicherung kann auch mittels Onlineberatung per Chat in Anspruch genommen werden. Zudem besteht ein Servicetelefon für Hörgeschädigte.

    Bitte beachten Sie, dass am Telefon nicht sicher festgestellt werden kann, ob der Anrufer wirklich die Person ist, für die sie sich ausgibt. Deshalb sind die Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung angewiesen, am Telefon nur dann Daten über Versicherte und Rentner mitzuteilen, wenn die „Echtheit“ des Anrufers sicher festgestellt wurde. Per Telefon werden ansonsten nur allgemeine Rechtsauskünfte erteilt.

    Am Telefon können keine Änderungsmitteilungen, wie zum Beispiel Anschriftenänderungen oder Änderungen der Bankverbindung, entgegengenommen werden. Formulare für solche Änderungsmitteilungen stehen für Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung bereit. Online können Sie die Änderungen auch über die Rubrik Online-Dienste vornehmen.


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das allgemeine Servicetelefon der Deutsche Rentenversicherung unter der Rufnummer: +49 800 1000 4800

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Mutterstadt

Wer der zuständige Rententräger ist, erkennen Sie am besten auf dem zuletzt von der Rentenversicherung erhaltenen Schreiben (z.B. Renteninformation). 


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende