Landesblindengeld

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Das Landesblindengeld ist eine freiwillige Leistung des Landes Rheinland-Pfalz, die einkommens- und vermögensunabhängig gewährt wird. Es wird unter bestimmten Voraussetzungen blinden Menschen und durch hochgradige Einschränkung der Sehfähigkeit den blinden Menschen Gleichgestellten erbracht. Es dient zum Ausgleich der behinderungsbedingten Mehraufwendungen.

  • Welche Gebühren fallen an?

    keine

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Mutterstadt

    Die Antragsformulare und den Vordruck „Augenfachärztliche Bescheinigung“ erhalten Sie bei der Kreis- oder Gemeindeverwaltung. 


  • Was sollte ich noch wissen?

    Bei höheren blindheitsbedingten Mehraufwendungen können über das Landesblindengeld hinaus Leistungen der einkommens- und vermögensabhängigen Blindenhilfe beantragt werden (siehe dazu auch Blindenhilfe).

    Für Kriegsblinde gelten die Regelungen nach dem BVG.

  • Kurztext

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Mutterstadt

    Ob die Voraussetzungen vorliegen beurteilt das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Landau oder der Landesblindenarzt auf der Grundlage einer augenfachärztlichen Stellungnahme bzw. einer weiteren Untersuchung beim Landesblindenarzt. Diese ist bei Personen mit dem Vermerk „BL“ im Schwerbehindertenausweis nicht erforderlich.

    Wenn der Leistungsberechtigte pflegebedürftig ist und von seiner Pflegekasse ein Pflegegeld bezieht, wird dieses teilweise auf das Blindengeld angerechnet. Eine weitere Kürzung erfolgt, wenn der blinde Mensch eine Einrichtung zur teilstationären Betreuung, eine Kindertagesstätte oder eine Schule besucht. 


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Mutterstadt

Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung sowie Formulare können Sie bei der Gemeindeverwaltung erhalten. 


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende