- Rathaus und Gemeinde
- Wirtschaft, Wohnen und Infrastruktur
- Bildung, Kultur und Soziales
- Freizeit und Sport
- Aktuelles
- Weihnachtsgruß 2024 und Einladung zum Neujahrsempfang
- Schließtage an Weihnachten
- Wahl zum 21. Deutschen Bundestag voraussichtlich am 23.02.2025
- Anmeldung Faschingsumzug 2025
- Anmeldung Faschingsumzug
- Anmeldung Verkaufsbude für die Straßenfasnacht 2025
- Anmeldung Verkaufsbude für die Straßenfasnacht
- Afrikanische Schweinepest
- Abholung von Reisepässen
- Stellenausschreibungen
- Erneute bezahlbare Wohnraumsuche für Flüchtlinge
- Energiespartipps
- Aktuelles Amtsblatt
Ehefähigkeitszeugnis ausstellen für ausländische Personen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Wenn sie im Ausland die Ehe schließen möchten, kann es sein, dass es im beabsichtigten Eheschließungsstaat eine gesetzliche Normierung gibt, welches die Vorlage eines solchen Zeugnisses verlangt.
Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für die Eheschließung im Ausland ist in Deutschland auch für Staatenlose, heimatlose Ausländer/innen, Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland möglich.
Teaser
Sie möchten die Ehe im Ausland schließen? Dann kann es sein, dass es im beabsichtigten Eheschließungsstaat eine gesetzliche Normierung gibt, welches die Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnis verlangt.
Verfahrensablauf
- Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses wird beim zuständigen Standesamt beantragt.
- Steht der beabsichtigten Eheschließung kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegen und sind die erforderlichen Angaben zu beiden Eheschließenden gemacht, so erteilt das Standesamt das beantragte Ehefähigkeitszeugnis.
Voraussetzungen
Das Ehefähigkeitszeugnis, dessen ein/e Ausländer/in mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland zur Eheschließung im Ausland bedarf, wird auf Antrag Personen mit deutschem Personalstatut ausgestellt.
Dies sind:
- Staatenlose,
- heimatlose Ausänder/innen,
- Asylberechtigte und
- anerkannte Flüchtlinge.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Die Voraussetzungen, Art und Format der zu erbringenden Nachweise und die Prüfung der Ehevoraussetzungen richten sich wie bei Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit nach deutschem Recht.
-
Durch öffentliche Urkunden sind nachzuweisen:
- der Personenstand,
- der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt,
- die Staatsangehörigkeit
- sowie ggf. die letzte Eheschließung und deren Auflösung oder die Begründung und die Auflösung der letzten Lebenspartnerschaft.
Welche Gebühren fallen an?
- Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses können Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich an Ihr Standesamt.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde MutterstadtSofern keine Gebührenbefreiung im Rahmen zwischenstaatlicher Vereinbarungen vorgesehen ist, kostet die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Deutsche 52,00 Euro, wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist 64,00 bis 127,00 Euro.
Die Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Ausländerinnen und Ausländer kostet 64,00 bis 127,00 Euro.
Gebühr für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Deutsche
Gebühr: 52,00 €
Art der Gebühr: Abgabe
Gebührenspanne, wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist
Welche Fristen muss ich beachten?
Nach Ausstellung, hat das Ehefähigkeitszeugnis eine Gültigkeit für die Dauer von sechs Monaten.
Bearbeitungsdauer
- Einzelfallabhängig
Rechtsgrundlage
- § 13 PStG
- § 39 PStG
An wen muss ich mich wenden?
Die Ausstellung erfolgt durch das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.