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Flächennutzungsplan Auskunft erhalten
Leistungsbeschreibung
Eine Veröffentlichung des Flächennutzungsplans ist nicht vorgesehen. Stattdessen wird nach § 6 Abs. 5 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) jedermann das Recht eingeräumt, den Flächennutzungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB einzusehen und über deren Inhalt Auskunft zu verlangen.
Teaser
Über den Flächennutzungsplan kann Auskunft verlangt werden.
Rechtsgrundlage
An wen muss ich mich wenden?
Die Verbandsgemeindeverwaltung, bei verbandsfreien Gemeinden, großen kreisangehörigen Städten und kreisfreien Städten die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Herr Stefan BummelLeitung Bauverwaltung