Bescheinigung in Steuersachen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die „Bescheinigung in Steuersachen“ (früher: „Unbedenklichkeitsbescheinigung) über die steuerliche Zuverlässigkeit des Steuerpflichtigen dient anderen Behörden in Genehmigungsverfahren oder der öffentlichen Auftragsvergabe oder auch privaten Auftraggebern als Entscheidungshilfe. Der Inhalt der Bescheinigung beschränkt sich auf die wertungsfreie Angabe steuerlicher Fakten, wie vorhandene Steuerrückstände, Zahlungs- und Abgabeverhalten des Steuerpflichtigen, im Zeitpunkt der Erteilung. Die Wertung des bescheinigten steuerlichen Verhaltens bleibt demjenigen überlassen, der die vom Steuerpflichtigen begehrte Maßnahme treffen soll (z.B. Erteilung einer Gewerbeerlaubnis, einer Güterkraftverkehrskonzession oder eines Auftrags).
    Die Bescheinigung wird dem Steuerpflichtigen (ggf. Bevollmächtigter) oder im Fall einer Gesellschaft dem gesetzlichen oder vertraglich bestimmten Vertreter (z.B. Geschäftsführer, Vorstand) übersandt oder ausgehändigt.

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Mutterstadt

    Voraussetzung, dass Ihr Wohnsitz in Mutterstadt ist und das keine Zahlungsrückstände bei der Gemeindeverwaltung Mutterstadt bestehen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Ein amtliches Identitätsdokument (Personalausweis, Reisepass), sofern Sie eine „Bescheinigung in Steuersachen“ von Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung benötigen.

    Für den Fall, dass Sie eine „Bescheinigung in Steuersachen“ vom Finanzamt benötigen, sind keine weiteren Unterlagen von Ihnen erforderlich, da das Finanzamt die steuerlichen Fakten anhand der dort vorliegenden Kenntnisse  bescheinigt.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Mutterstadt

    Die Unbedenklichkeitsbescheinigung kostet 20,00 € und ist sofort bar zu zahlen.

  • Rechtsbehelf

    Da es sich bei der „Bescheinigung in Steuersachen“ nicht um einen Verwaltungsakt, sondern lediglich um eine Wissensäußerung handelt, besteht keine Einspruchsmöglichkeit, d.h. es existiert auch keine Rechtsbehelfsfrist.


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Mutterstadt

Sie erhalten die Unbedenklichkeitsbescheinigung während der Öffnungszeiten bei der Gemeindekasse (Zimmer 102).

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende