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Verwaltungsvollstreckungen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Verwaltungsvollstreckung ist die zwangsweise Durchsetzung von Verwaltungsakten, mit denen
- eine Geldleistung (z.B. ein Bußgeld),
- eine sonstige Handlung (z.B. die Beseitigung eines baurechtswidrig errichteten Gebäudes),
- eine Duldung (z.B. die Pflicht, das Betreten eines Grundstücks zu erlauben) oder
- ein Unterlassen (z.B. einen untersagten Gewerbebetrieb fortzuführen)
gefordert wird.
Daneben ist in Rheinland-Pfalz die Verwaltungsvollstreckung auch aus Urkunden über öffentlich-rechtliche Ansprüche und wegen bestimmter privatrechtlicher Forderungen zulässig.
Zuständige Stelle
Spezielle Hinweise für - Gemeinde MutterstadtDie Vollstreckung kann durch Zahlung oder Vereinbarung einer Ratenzahlung abgewendet werden.
Gemeindekasse Mutterstadt, Zimmer 102.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebührenart und -höhe hängt davon ab, welche Vollstreckungsmaßnahmen im Einzelfall angewendet werden.
Rechtsgrundlage
An wen muss ich mich wenden?
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Mutterstadt
Sie erreichen Herrn Kostic telefonisch, zwecks Terminvereinbarung unter der Nr. 06234/946411.
Oder per Mail vollstreckung@mutterstadt.de.