Verwaltungsvollstreckungen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Verwaltungsvollstreckung ist die zwangsweise Durchsetzung von Verwaltungsakten, mit denen

    • eine Geldleistung (z.B. ein Bußgeld),
    • eine sonstige Handlung (z.B. die Beseitigung eines baurechtswidrig errichteten Gebäudes),
    • eine Duldung (z.B. die Pflicht, das Betreten eines Grundstücks zu erlauben) oder
    • ein Unterlassen (z.B. einen untersagten Gewerbebetrieb fortzuführen)

    gefordert wird.

    Daneben ist in Rheinland-Pfalz die Verwaltungsvollstreckung auch aus Urkunden über öffentlich-rechtliche Ansprüche und wegen bestimmter privatrechtlicher Forderungen zulässig.
     

  • Zuständige Stelle

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Mutterstadt

    Die Vollstreckung kann durch Zahlung oder Vereinbarung einer Ratenzahlung abgewendet werden.

    Gemeindekasse Mutterstadt, Zimmer 102.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebührenart und -höhe hängt davon ab, welche Vollstreckungsmaßnahmen im Einzelfall angewendet werden.

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Mutterstadt

Sie erreichen Herrn Kostic telefonisch, zwecks Terminvereinbarung unter der Nr. 06234/946411.

Oder per Mail vollstreckung@mutterstadt.de.

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Zuständige Mitarbeitende