- Rathaus und Gemeinde
- Wirtschaft, Wohnen und Infrastruktur
- Bildung, Kultur und Soziales
- Freizeit und Sport
- Aktuelles
- Aktion "Sauberes Mutterstadt"
- Einladung zum Ostermarkt
- Das Ordungsamt informiert!
- Abholung von Reisepässen
- Stellenausschreibungen
- Kindertagespflege - Informationen für Eltern und Pflegepersonen
- Grundsteuerberechnung 2025
- Afrikanische Schweinepest
- Erhöhung der Fühererscheingebühren
- Erneute bezahlbare Wohnraumsuche für Flüchtlinge
- Energiespartipps
- Aktuelles Amtsblatt
Sondernutzungserlaubnis zum Anbieten von Waren und Leistungen auf öffentlichen Flächen beantragen
Leistungsbeschreibung
Öffentliche Straßen, Wege oder Plätze sind dem Gemeingebrauch gewidmet. Dies bedeutet, dass diese Flächen für jede Person zugänglich sind und von der Allgemeinheit genutzt werden können, ohne dass dafür besondere Genehmigungen oder Einschränkungen erforderlich sind.
Wenn Sie auf öffentlichen Flächen Waren oder Dienstleistungen anbieten wollen, stellt dies eine Sondernutzung des öffentlichen Raumes dar. Sie müssen hierfür vorab eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) bei der zuständigen Stelle beantragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Formloser Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
- Unterlagen, welche die Art und den Umfang der Sondernutzung darlegen (zum Beispiel eine Skizze mit Angabe der Maße)
Gegebenenfalls müssen Sie weitere Unterlagen vorlegen. Sie werden im Laufe des Verfahrens entsprechend von der zuständigen Stelle informiert.
Welche Gebühren fallen an?
Es fällt eine Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis an. Zudem können Gebühren für die Benutzung der Fläche anfallen. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach Art, Umfang und Ort der Sondernutzung.
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine. Die Erlaubnis muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit der Sondernutzung beginnen.