- Rathaus und Gemeinde
- Wirtschaft, Wohnen und Infrastruktur
- Bildung, Kultur und Soziales
- Freizeit und Sport
- Aktuelles
- Aktion "Sauberes Mutterstadt"
- Einladung zum Ostermarkt
- Das Ordungsamt informiert!
- Abholung von Reisepässen
- Stellenausschreibungen
- Kindertagespflege - Informationen für Eltern und Pflegepersonen
- Grundsteuerberechnung 2025
- Afrikanische Schweinepest
- Erhöhung der Fühererscheingebühren
- Erneute bezahlbare Wohnraumsuche für Flüchtlinge
- Energiespartipps
- Aktuelles Amtsblatt
Kommunale Sporthallen und Sportplätzen kostenfreie Nutzung erlauben für gemeinnützige Sportvereine und –verbände
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie als Sportverein oder –verband eine nicht öffentlich zugängliche Sportstätte für ihren Übungs- und Wettkampfbetrieb nutzen möchten, benötigen Sie einen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Verfahrensablauf
Über das Vergabeverfahren und die Vergabebedingungen unterrichtet Sie Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Voraussetzungen
Welche Voraussetzungen für die Nutzung der Sportstätte erfüllt werden müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.
Rechtsgrundlage
Die Nutzung der Sportstätte richtet sich nach kommunalen Satzungen in Verbindung mit:
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.