- Rathaus und Gemeinde
- Wirtschaft, Wohnen und Infrastruktur
- Bildung, Kultur und Soziales
- Freizeit und Sport
- Aktuelles
- Ausgabe der Briefwahlunterlagen ab sofort möglich
- Wahl zum 21. Deutschen Bundestag voraussichtlich am 23.02.2025
- Vulcan führt ab dem 24.2.25 2D-Seismik in Mutterstadt durch
- Fasnacht in Mutterstadt 2025
- Kindertagespflege - Informationen für Eltern und Pflegepersonen
- Grundsteuerberechnung 2025
- Das Ordungsamt informiert!
- Afrikanische Schweinepest
- Erhöhung der Fühererscheingebühren
- Abholung von Reisepässen
- Stellenausschreibungen
- Erneute bezahlbare Wohnraumsuche für Flüchtlinge
- Energiespartipps
- Aktuelles Amtsblatt
- Hinweisgebersystem
Reisepass Meldung wegen Verlust
Leistungsbeschreibung
Ist Ihr Reisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, müssen Sie den Verlust sofort anzeigen (Verlustanzeige).
Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.Teaser
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Meldung muss umgehend erfolgen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.