- Rathaus und Gemeinde
- Wirtschaft, Wohnen und Infrastruktur
- Bildung, Kultur und Soziales
- Freizeit und Sport
- Aktuelles
- Ausgabe der Briefwahlunterlagen ab sofort möglich
- Wahl zum 21. Deutschen Bundestag voraussichtlich am 23.02.2025
- Vulcan führt ab dem 24.2.25 2D-Seismik in Mutterstadt durch
- Fasnacht in Mutterstadt 2025
- Kindertagespflege - Informationen für Eltern und Pflegepersonen
- Grundsteuerberechnung 2025
- Das Ordungsamt informiert!
- Afrikanische Schweinepest
- Erhöhung der Fühererscheingebühren
- Abholung von Reisepässen
- Stellenausschreibungen
- Erneute bezahlbare Wohnraumsuche für Flüchtlinge
- Energiespartipps
- Aktuelles Amtsblatt
- Hinweisgebersystem
Kinderreisepass Meldung wegen Diebstahl
Leistungsbeschreibung
Der Diebstahl eines Kinderreisepasses muss der zuständigen Stelle gemeldet werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Rechtsgrundlage
Ihr Anliegen direkt online starten
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und Stadt. Es wird außerdem zwingend geraten, bei der Polizei eine Diebstahlsanzeige zu machen. Unterlassene oder verspätete Diebstahlsanzeigen bei der Polizei können durch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet werden.