Alters- und Ehejubiläen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Der Ministerpräsident ehrt Ehepaare:

    • zum 60-jährigen Ehejubiläum,
    • zum 65-jährigen Ehejubiläum,
    • zum 70-jährigen Ehejubiläum,
    • und zum 75-jährigen Ehejubiläum
    • sowie Altersjubilarinnen und Altersjubilare anlässlich der Vollendung des 100. und jedes weiteren Lebensjahres

    durch ein Glückwunschschreiben.

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Mutterstadt

    Der Bürgermeister (oder im Vertretungsfall einer der Beigeordneten) gratuliert persönlich beim 80., 85. und ab dem 90. Geburtstag jährlich sowie bei Ehejubiläen ab der Goldenen Hochzeit.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende