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Alters- und Ehejubiläen
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Leistungsbeschreibung
Der Ministerpräsident ehrt Ehepaare:
- zum 60-jährigen Ehejubiläum,
- zum 65-jährigen Ehejubiläum,
- zum 70-jährigen Ehejubiläum,
- und zum 75-jährigen Ehejubiläum
- sowie Altersjubilarinnen und Altersjubilare anlässlich der Vollendung des 100. und jedes weiteren Lebensjahres
durch ein Glückwunschschreiben.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde MutterstadtDer Bürgermeister (oder im Vertretungsfall einer der Beigeordneten) gratuliert persönlich beim 80., 85. und ab dem 90. Geburtstag jährlich sowie bei Ehejubiläen ab der Goldenen Hochzeit.