Personenstandsurkunden

  • Leistungsbeschreibung

    Es gibt folgende Personenstandsurkunden: Geburtsurkunde, Eheurkunde (früher Heiratsurkunde), Sterbeurkunde und Lebenspartnerschaftsurkunde

    Diese Urkunden gibt es nur bei dem Standesamt (Ausnahme: evtl. Lebenspartnerschaftsurkunde, unterschiedlicher Regelung durch die Bundeländer), das den Personenstandfall beurkundet hat. Zuständig für die Eintragung (Beurkundung) ist das Standesamt, in dessen Amtsbezirk sich der Personenstandfall ereignet bzw. stattgefunden hat, unabhängig vom jeweiligen Wohnort. (z.B. Geburt im Krankenaus in Ludwigshafen am Rhein = Standesamt Ludwigshafen am Rhein)

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Personalausweis, persönliche oder schriftliche Anforderung.

  • Welche Gebühren fallen an?

    In den Bundesländern unterschiedliche Regelung. Rheinland-Pfalz 13,00 €


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende