- Rathaus und Gemeinde
- Wirtschaft, Wohnen und Infrastruktur
- Bildung, Kultur und Soziales
- Freizeit und Sport
- Aktuelles
Dürfen Feldwege befahren werden?
Leistungsbeschreibung
Feldwege sind keine öffentlichen Verkehrsflächen. Die Benutzung richtet sich nach der Beschilderung an den Wegeeinfahrten, die in der Regel jeglichen Fahrzeugverkehr ausschließt mit Ausnahme des landwirtschaftlichen Verkehrs. Radfahrer werden geduldet; landwirtschaftlicher Verkehr hat aber Vorrang. Der Wegezustand kann durch die Feldarbeit beeinträchtigt sein. (Benutzung auf eigene Gefahr!)