Schulträger

  • Leistungsbeschreibung

    Der Schulträger ist sozusagen der Eigentümer der Schule, der für die Verwaltung, Finanzierung und Bauunterhaltung zuständig ist. Nicht zuständig ist der Schulträger für den Unterricht und die Lehrer.

    Schulträger sind zum Beispiel:
    Für die Mutterstadter Grundschulen die Gemeindeverwaltung Mutterstadt,
    für die Integrierte Gesamtschule Mutterstadt die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis,
    für das Schulzentrum Limburgerhof mit Haupt- und Realschule die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis,
    für das Schulzentrum in Schifferstadt die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis,
    für die Gymnasien in Ludwigshafen die Stadtverwaltung Ludwigshafen,
    für die Berufsschulen in Ludwigshafen die Stadtverwaltung Ludwigshafen.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende