Ich möchte auf meinem Grundstück einen Baum fällen. Benötige ich dazu eine Genehmigung?

  • Leistungsbeschreibung

    Genehmigungen sind in der Regel nicht erforderlich, sofern der Baum kein Naturdenkmal darstellt bzw. nicht als Ortsbild prägend eingestuft wird. Zu beachten ist lediglich, dass Bäume nur von November bis Ende Februar gefällt werden dürfen.

    Es gilt das Landespflegegesetz.

    Weitere Auskünfte erteilt die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis als Untere Landespflegebehörde, www.rhein-pfalz-kreis.de (ebenfalls mit virtuellem Bürgerbüro ausgestattet), Telefon 0621/5909-0.
  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen