- Rathaus und Gemeinde
- Wirtschaft, Wohnen und Infrastruktur
- Bildung, Kultur und Soziales
- Freizeit und Sport
- Aktuelles
- So hat Mutterstadt gewählt!
- Wahl zum 21. Deutschen Bundestag voraussichtlich am 23.02.2025
- Vulcan führt ab dem 24.2.25 2D-Seismik in Mutterstadt durch
- Landesweiter Warntag in Rheinland-Pfalz
- Fasnacht in Mutterstadt 2025
- Kindertagespflege - Informationen für Eltern und Pflegepersonen
- Grundsteuerberechnung 2025
- Das Ordungsamt informiert!
- Afrikanische Schweinepest
- Erhöhung der Fühererscheingebühren
- Abholung von Reisepässen
- Stellenausschreibungen
- Erneute bezahlbare Wohnraumsuche für Flüchtlinge
- Energiespartipps
- Aktuelles Amtsblatt
- Hinweisgebersystem
Aufbruchgenehmigung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie für Arbeiten an Ihrem Haus den Gehweg aufbrechen wollen, müssen Sie dafür zum einen eine Aufbruchgenehmigung bei unserer Bauverwaltung und zum anderen für die zweckfremde Benutzung des Gehwegs eine Sondernutzungserlaubnis bei unserer Ordnungsverwaltung beantragen.
Anträge / Formulare
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Herr Bünyamin Bulut
- Herr Stefan BummelLeitung Bauverwaltung