- Rathaus und Gemeinde
- Wirtschaft, Wohnen und Infrastruktur
- Bildung, Kultur und Soziales
- Freizeit und Sport
- Aktuelles
- Grundsteuerberechnung 2025
- Wahl zum 21. Deutschen Bundestag voraussichtlich am 23.02.2025
- Anmeldung Faschingsumzug 2025
- Anmeldung Faschingsumzug
- Anmeldung Verkaufsbude für die Straßenfasnacht 2025
- Anmeldung Verkaufsbude für die Straßenfasnacht
- Das Ordungsamt informiert!
- Afrikanische Schweinepest
- Erhöhung der Fühererscheingebühren
- Abholung von Reisepässen
- Stellenausschreibungen
- Erneute bezahlbare Wohnraumsuche für Flüchtlinge
- Energiespartipps
- Aktuelles Amtsblatt
Aufbruchgenehmigung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie für Arbeiten an Ihrem Haus den Gehweg aufbrechen wollen, müssen Sie dafür zum einen eine Aufbruchgenehmigung bei unserer Bauverwaltung und zum anderen für die zweckfremde Benutzung des Gehwegs eine Sondernutzungserlaubnis bei unserer Ordnungsverwaltung beantragen.
Anträge / Formulare
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Herr Bünyamin Bulut
- Herr Stefan BummelLeitung Bauverwaltung