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Abwassergebühren und -beiträge
Leistungsbeschreibung
Die Rechtsgrundlagen zur Erhebung von Abwassergebühren und -beiträgen sind in folgenden Vorschriften und Gesetzen verankert:
- Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz - GemO - vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der jeweils geltenden Fassung
- Kommunalabgabengesetz - KAG - vom 20.06.1995 (GVBl. S. 175) in der jeweils geltenden Fassung
- Landesabwasserabgaben gesetz - LAbwAG - vom 22.12.1980 (GVBl. S. 258) in der jeweils geltenden Fassung
Auf Grund dieser Vorgaben hat der Gemeinderat Mutterstadt die nachfolgenden Satzungen beschlossen:
- Satzung über die Entwässerung und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage - Allgemeine Entwässerungssatzung - der Gemeinde Mutterstadt
- Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung - Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung - der Gemeinde Mutterstadt
- Betriebssatzung für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Mutterstadt
Die Höhe der Gebühren und Beiträge wird jährlich vom Gemeinderat in der Haushaltssatzung beschlossen. Die Haushaltssatzung wird dann im Amtsblatt der Gemeinde Mutterstadt veröffentlicht.Abwassergebühren muss zahlen, wessen Grundstück an die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung angeschlossen ist bzw. die Möglichkeit der Inanspruchnahme besteht.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die An- bzw. Abmeldung kann grundsätzlich auch online per E-Mail erfolgen.
Hierzu werden folgende Angaben benötigt:
- Tag der An- oder Abmeldung
- Zählernummer des Hauptwasserzählers und Zählerstand
- alter bzw. neuer Eigentümer
Gerne können Sie das hinterlegte "Übernahmeprotokoll Wasserzähler.pdf" nutzen und an uns weiterleiten.
Welche Gebühren fallen an?
Folgende Gebühren werden berechnet:
- Abwasser (Schmutzwasser)
Grundlage zur berechnung ist der abgelesene Verbrauch des Hauptwasserzählers. Hiervon werden pauschal 10 % abgezogen, sofern kein separater Gartenwasserzähler vorhanden ist. Bei vorhandenem Gartenwasserzähler wird der hier übermittelte Verbrauch in Abzug gebracht.- Oberflächenwasser
Grundlage zur Berechnung des Oberflächenwassers ist die Grundstücksgröße. Diese wird mit dem gemäß Bebauungsplan festgesetzten Abflussbeiwert multipliziert und auf voll 10 m² aufgerundet.