Wer ist zuständig bei defekter Straßenbeleuchtung?

  • Leistungsbeschreibung

    Defekte Straßenbeleuchtungen gehören in die Zuständigkeit der Pfalzwerke AG.

    Bitte wenden Sie sich an Herrn Werner Klamm, Tel.: 0 62 37 / 935-227, E-Mail: werner_klamm@pfalzwerke.de.

    Bei einer selbstverschuldeter Beschädigung oder Anzeige einer Beschädigung durch Dritte wenden Sie sich bitte an Herrn Klaus Armansperg, Tel.: 0 62 37 / 935-210, E-Mail: klaus_armansperg@pfalzwerke.de

Zuständige Abteilungen