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Kindertagespflege
Kindertagespflege - Informationen für Eltern und Kindertagespflegepersonen
Kinder haben ab der Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kindertagesstätte oder in einer Kindertagespflegestelle. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Förderung von Kindern unter einem Jahr in Kindertagespflege möglich.
Die Betreuung von Kindern bei Kindertagespflegepersonen (Tagesmüttern und Tagesvätern) ist eine familiennahe und flexible Betreuungsform, die vom Jugendamt des Rhein-Pfalz-Kreises gemäß der aktuellen Satzung gefördert wird.
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