Blick von schräg unten auf das Orstschild von Mutterstadt

Wahlen 2025 - Briefwahl online beantragen - 
Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen ist erst am dem 10.02.2025 möglich

Bundestags- und Landratswahl des Rhein-Pfalz-Kreises am 23. Februar 2025

Wenn Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber am Wahltag nicht vor Ort in ihrem Wahlbezirk wählen können oder wollen, können Sie mit OLIWA, dem Onlinewahlschein Wahlunterlagen für die Briefwahl beantragen. Den Wahlunterlagen ist auch der Wahlschein beigefügt.

Die Online Beantragung eines Wahlscheins mit Postversand der Wahlunterlagen ist in der Zeit vom 27.01.2025, 00:00 Uhr bis 18.02.2025, 12:00 Uhr möglich, bei Selbstabholung im Wahlamt zusätzlich bis 21.02.2025, 15:00 Uhr.

Über diesen Link können Sie ihre Briefwahlunterlagen beantragen:

Weiterhin können Sie wie folgt Briefwahl beantragen:

  1. per Post: Gemeinde Mutterstadt, Postfach 11 63, 67106 Mutterstadt
  2. per Fax: 06234/9464 - 90
  3. per Email: wahlen@mutterstadt.de

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Ausgabe der Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst ab dem 10. Februar 2025 erfolgen kann, wenn uns die Stimmzettel vorliegen.

Ausführung der Briefwahlen für die Bundestags- und Landratswahl 2025

Wichtiger Hinweis des Landeswahlleiters

Für die beantragte Durchführung der Briefwahl zu der Bundestags- und der Landratswahl am 23.02.2025 erhalten die wahlberechtigten Personen von den Verwaltungen unterschiedliche Formulare. Da es sich um zwei unterschiedliche Wahlen handelt, müssen diese auch getrennt behandelt werden. Auf keinen Fall dürfen die wahlberechtigten Personen alle Wahlunterlagen für die Bundestags- und die Landratswahl in einem Umschlag kompakt an die Verwaltungen zu senden. Das jeweils beigefügte Merkblatt erläutert das im Folgenden dargelegte Verfahren.

Die Wahlberechtigten beziehen für die Bundestagswahl einen weißen Wahlschein, einen weißen Stimmzettelumschlag, einen amtlichen Stimmzettel und einen roten Wahlbriefumschlag. Nach der Kennzeichnung des Stimmzettels ist dieser in den weißen Stimmzettelumschlag zu legen und zu verschließen. Getrennt von diesem Stimmzettelumschlag ist der Wahlschein vom Wahlberechtigten zu unterschreiben und beides in den roten Wahlbriefumschlag einzulegen sowie diesen zu verschließen. Der Wahlbrief kann dann kostenfrei an die aufgedruckte Versandadresse zur Post gebracht oder bei der Verwaltung abgegeben werden.

Im Prinzip wiederholt sich das Verfahren für die Landratswahlen. Die einzelnen Unterlagen werden hier farblich unterschieden. Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger bekommen einen gelblichen Wahlschein, einen blauen Stimmzettelumschlag, einen amtlichen Stimmzettel und einen orangefarbenen Wahlbriefumschlag. Auch hier ist das Verfahren identisch. Nach der Kennzeichnung des Stimmzettels ist dieser in den blauen Stimmzettelumschlag zu legen; nach dessen Verschluss ist der vom Wahlberechtigten unterzeichnete Wahlschein getrennt davon in den orangenen Wahlbriefumschlag zu stecken, zuzukleben und kostenfrei an die Verwaltung  zu versenden.